• Tittmoning
  • Tittmoning
  • Tittmoning

Informationen zum Hochwasserrisiko-Management der Stadt Tittmoning

Stadt Tittmoning

Allgemeine Infos:

Im September 2020 fand ein Besprechungstermin mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, den Feuerwehrkommandanten Tittmoning und Kirchheim sowie Stadtratsreferent Karlheinz Berreiter statt, bei der die Situation bei Hochwasserlagen im Einzugsbereich sowohl an der Salzach als auch am Stillbach und die künftige Hochwassereinsatzplanung besprochen wurden. Bürgermeister Bratzdrum gab dazu einen Bericht in der Stadtratssitzung vom 06.10.2020 ab.


Es wurde beschlossen, Angebote für die Untersuchung von Vorsorgemaßnahmen an Einzelobjekten in der Wasservorstadt, in Hainach, Wies, Waldering und Roibach mit Empfehlungen für die betroffenen Eigentümer einzuholen. Mittlerweile wurde allen Eigentümern von gefährdeten Anwesen in diesem Bereich eine kostenlose Beratung zum vorbeugenden baulichen Hochwasserschutz angeboten. An zwei Terminen im Oktober 2021 kam Dipl. Ing. Bernhard Unterreitmeier vom Siegsdorfer Ingenieurbüro aquasoli, das auf Wasserwirtschaft und Hochwassermanagement spezialisiert ist, nach Tittmoning und führte erste Beratungsgespräche mit den Betroffenen vor Ort. Auf Grundlage der topografischen Situation wurden für jedes Objekt Gefahrenpunkte lokalisiert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

Nun kommt es darauf an, dass die empfohlenen Maßnahmen von den Eigentümern auch umgesetzt werden. Insbesondere müssen Ölheizungsanlagen im Überschwemmungsgebiet in Eigenverantwortung gesichert werden. Bis 2023 (in Überschwemmungsgebieten) bzw. 2033 (in Risikogebieten) müssen alte Anlagen hochwassersicher nachgerüstet werden.

Für den Einzugsbereich des Stillbachs wurde beschlossen, ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept erstellen zu lassen, um notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen aufzuzeigen. Entsprechende Fördermittel des Freistaates Bayern wurden beantragt. Sobald diese bewilligt sind, wird ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung beauftragt. Auf dieser Grundlage sollen im Quell- und Einzugsgebiet des Stillbachs Rückhalte- und Versickerungsmöglichkeiten genutzt und ausgebaut sowie weitere bauliche Verbesserungen vorgenommen werden, um die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen und Anwesen insbesondere in und um Kirchheim künftig besser vor Überschwemmungen zu schützen.

Auf Grundlage der Erkenntnisse der Untersuchungen wird die Hochwassereinsatzplanung der Feuerwehren weiterentwickelt. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen planen die Feuerwehren in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein künftig bei Hochwasserlagen gezielt den Schutz von Einzelobjekten.

Merkblatt Hochwasserschutz

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Wie Sie sich auf den Hochwasserfall vorbereiten können:

Hochwasser kann viele Menschen in Bayern treffen. Kündigt sich ein Hochwasser an, bleibt jedoch meist wenig Zeit zum Handeln. Das Wissen um die Gefahren und eine gründliche Vorbereitung sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen. Hier sind einige Tipps:

Informieren Sie sich, ob Ihr Zuhause in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegt, zum Beispiel über den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete www.iug.bayern.de. Beachten Sie: Auch außerhalb der ausgewiesenen überschwemmungsgefährdeten Gebiete kann ein Hochwasser auftreten – zum Beispiel in Folge von Starkregen.

Schützen Sie Ihr Haus langfristig, indem Sie zum Beispiel sensible Einrichtungen wie die Heizung höher positionieren und es mit baulichen Maßnahmen vor eindringendem Wasser sichern.

Sichern Sie sich finanziell ab und versichern Sie Gebäude und Hausrat gegen Elementarschäden.
Installieren Sie auf Ihrem Smartphone eine App mit Warnhinweisen (z. B. die App umweltinfo unter www.stmuv.bayern.de: Service (Unsere Apps) oder achten Sie auf Radiodurchsagen, um im akuten Hochwasserfall gewarnt zu werden.

Erstellen Sie einen Notfallplan: Halten Sie fest, wer im Ernstfall welche Aufgabe übernimmt. Legen Sie Schutzorte für Kranke, Hilfsbedürftige und Tiere fest. Klären Sie Fluchtmöglichkeiten ab. So können Sie im Hochwasserfall sofort handeln.

Bereiten Sie ein Notfallpaket vor mit haltbaren Lebensmitteln und Getränken für mindestens zwei Tage, wichtigen Medikamenten und Erste-Hilfe-Material, Hygieneartikeln, einer Taschenlampe sowie Kleidung. Verpacken Sie Ihre persönlichen Dokumente wasserdicht. Auch ein Ersatzhandy und ein akkubetriebenes Radio können hilfreich sein.

Legen Sie sich rechtzeitig Sandsäcke, Pumpen und Schläuche zu.
Weitere Tipps zur Vorsorge sowie ausführliche Informationen zum Thema
Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Wo kann ich mich über Hochwasser informieren?

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Wissen Sie, ob Sie in einem Gebiet wohnen, das bei einem Fluss-Hochwasser überflutet werden könnte? Das können Sie ganz einfach online nachschauen beim Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete die Adressen finden Sie hier:

Unter nachfolgendem Link können Sie auf den Karten im Bayernatlas die Hochwassergefahrengebiete anzeigen Bayernatlas

 

 

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Wie Sie Schäden durch Starkregen vermeiden können

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

„Dass Hochwasser unser Geschäft zerstört, konnte ich mir nicht vorstellen. Ich hätte besser vorgesorgt", sagt Elke Braumiller, stellvertretende Geschäftsführerin einer Bäckerei in Simbach am Inn. Im Jahr 2016 hat das durch Starkregen hervorgerufene Hochwasser ihren Familienbetrieb fast vollständig zerstört. Von Starkregen spricht man, wenn hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit auf begrenztem Raum niedergehen – und das kann, wie in Simbach, jederzeit, überall und sogar fern von Gewässern passieren. Deshalb ist es umso wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen. Wie Sie Ihr Haus vor Schäden schützen können, erfahren Sie hier.

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Hochwasserrisiko-Management

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.

Die Bayerische Staatsregierung appelliert daher an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Deshalb hat sie bereits im Jahr 2009 die Öffentlichkeitskampagne "Voraus denken - elementar versichern" gestartet. Eigentümer, Mieter und Pächter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben - durch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sowie ausreichenden Versicherungsschutz. Im März 2017 beschloss die Bayerische Staatsregierung zusammen mit Partnern der Wirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Intensivierung der Kampagne. Zudem gab die Bayerische Staatsregierung bekannt, dass ab dem 1. Juli 2019 nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe mehr gewährt werden. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall.

Mögliche Schäden durch Hochwasser können Sie mit der richtigen Vorbereitung verringern oder sogar ganz vermeiden.
Die Info- und Checkliste des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt Tipps zur Vorsorge, für das "Notfallpaket" und den akuten Fall. Die Liste können Sie hier laden: Hochwasserschutz - Checkliste

Praktische Tipps rund um das Thema Hochwasserschutz finden Sie hier´:


www.hochwasserinfo.bayern.de

www.twitter.com/Hochwasser

http://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/

https://www.katwarn.de/

https://www.elementar-versichern.de/

https://www.gdv.de/de

 

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Infos zur Eigenverantwortlichkeit: Wasserhaushaltsgesetz

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

§ 5
Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
::::
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gebäudeeigentümer interaktiv und online anhand eines Fragenkatalogs seinen Vorsorgestatus ermitteln lassen kann. Auf der HKC-Seite hat jeder einzelne Eigentümer die Möglichkeit sich Klarheit über seine konkrete Gefährdung in Form eines „Hochwasserpasses" (etwa analog zum Gebäude-Energiepass)zu verschaffen: www.hochwasser-pass.com

Nützliche Warn- und Meldeapps und Informationsdienste werden als geeignet erachtet:
- WarnAPP DWD für Warnung und Starkregen
- Meine Pegel für Warnung durch amtliche Hochwasserpegel
- Umweltinfo Bayern für Umweltwarnung zu Starkregen und Flusshochwasser
- Nina für Warnung vor Hochwasser, Unwetter
- www.hnd.bayern.de – Hochwassernachrichtendienst für Grundwasser, Hochwasser und Starkregen


Internetkartendienst IÜG Bayern
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Beim Hausbau an den Hochwasserschutz denken

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Eigenvorsorge ist wichtig
Der Bau eines Eigenheims ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die Immobilie vor drohenden Naturgefahren wie Hochwasser zu schützen. Dies gilt es schon bei der Wahl des Bauplatzes zu bedenken. Grundstücke in der Nähe eines Gewässers sind begehrt – aber in der Regel auch besonders von Hochwasser bedroht. Wer sich dennoch für ein solches Grundstück entscheidet, sollte sich der Pflicht zur Eigenvorsorge bewusst sein.

Das Hochwasserrisiko wird oft unterschätzt. Dabei ist es für Anwohner eines Gewässers statistisch gesehen wahrscheinlicher, mindestens einmal im Leben von einem 150-jährlichen Hochwasser betroffen zu sein, als bei einem Autounfall zu verunglücken. Indem Sie sich in Ihrem Auto anschnallen, sichern Sie sich bis zu einem gewissen Grad gegen das Risiko ab. Ähnlich verhält es sich mit den technischen Maßnahmen, die Ihre Kommune oder der Staat zum Schutz vor Hochwasser errichten: Diese werden auf die Pegelstände eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Sie schützen nicht vor extremeren Ereignissen, sodass ein Risiko bestehen bleibt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, eigenverantwortlich Vorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen (§ 5 Abs. 2 WHG).

Wie die Umfrage „Hochwasserschutz in Bayern" der Initiative Hochwasser.Info.Bayern gezeigt hat, sind landesweit nur 3 von 10 Bürgern überzeugt, dass ihr Handeln persönliche Schäden durch Überflutungen reduzieren kann. Das ist eine fatale Fehleinschätzung, denn Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihre Immobilie zu schützen.

Der sicherste Schutz besteht darin, nicht in hochwassergefährdeten Gebieten zu bauen. Ob Ihr geplantes Baugrundstück in einem von Flusshochwasser gefährdeten Gebiet liegt, erfahren Sie über den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (www.iug.bayern.de). Entscheiden Sie sich trotz der Risiken für ein solches Grundstück, berücksichtigen Sie bereits bei der Planung des Neubaus die nötigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die wasserdichte Ausführung des Kellers, erhöhte Gebäudeöffnungen, um oberflächlichen Wasserzutritt zu erschweren, oder eine Rückstausicherung. Da auch bauliche Maßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz bieten können, ist es zudem ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, um das Eigenheim und den Hausrat vor existenzbedrohenden Schäden zu versichern.

Weitere Informationen zu den Themen Eigenvorsorge und Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Entgegen der vorherrschenden Meinung können Bürgerinnen und Bürger viel tun, um sich vor Hochwasserschäden zu schützen.

 





Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Herzlichst
Stadt Tittmoning

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Erster Bürgermeister Andreas Bratzdrum

Stadt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning, Postfach 11 20, 84525 Tittmoning
Tel. +49 8683 7007-0, Fax +49 8683 7007-30, info@tittmoning.de, www.tittmoning.de